Haftpflichtversicherungssystem – Gruppenanschlussversicherung Notarkammer

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der Notare mit einer Mindestversicherungssumme von € 500.000,00 gemäß § 19a Abs. 1 BNotO („Basisversicherung“) werden durch Anschlusshaftpflichtversicherungen ergänzt. Diese Anschlussversicherungen erhöhen die Versicherungssumme je Schadenfall auf € 1 Mio. (§ 67 Abs. 3 Nr. 3 S. 1 Alt. 1 BNotO). Sie werden von den Notarkammern, die keiner Notarkasse angehören, als Gruppenverträge unterhalten und durch den Notarversicherungsfonds betreut. Der Notarversicherungsfonds übernimmt für die Notarkammern die Schadenmeldungen zu den Gruppenanschlussversicherungsverträgen und teilweise auch die Schadenbearbeitung.

Die Notarkasse München und die Ländernotarkasse Leipzig führen in ihrem Tätigkeitsbereich die Pflichtversicherungen der Notarkammern nach § 113 Abs. 3 Nr. 3 BNotO einheitlich durch, so dass eine entsprechende Anschlussdeckung in den dort geführten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsverträgen enthalten ist.