Der Fonds - Aufgaben

Der Notarversicherungsfonds hat die Aufgabe, bei Schäden aus vorsätzlichen Handlungen von Notaren, Notariatsverwaltern und Notarvertretern, die im Bereich einer beteiligten Notarkammer bestellt sind, ohne rechtliche Verpflichtung Leistungen zu ermöglichen, wenn ein auf andere Weise, etwa durch Versicherungen nicht gedeckter Vertrauensschaden vorliegt und ihm nach seiner Zweckbestimmung eine Leistung im Einzelfall angezeigt erscheint.

Seit seiner Gründung zum 01.09.1981 (s. unter „Geschichte“) haben die Notarkammern dem Notarversicherungsfonds außerdem eine Reihe anderer Aufgaben übertragen, so dass er sich zu einer Versicherungsleitstelle des Notarstands entwickelt hat. Aktuell hat der Notarversicherungsfonds u.a. folgende weitere Aufgaben:

  • Die Förderung, Koordinierung und Ergänzung der Vertrauensschadenvorsorge der Notarkammern.
  • Die Beratung der Notarkammern in Versicherungsangelegenheiten. Der Notarversicherungsfonds kann im Einvernehmen mit den Notarkammern deren Versicherungen betreuen, Versicherungsfälle bearbeiten und die versicherungsvertraglichen Interessen der Notarkammern wahrnehmen. Er begleitet z.B. Ausschreibungen von Versicherungsverträgen.
  • Die Betreuung des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrags, den die Ländernotarkasse als Gruppenvertrag für die Notare in den Bezirken der Notarkammern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterhält. Der Notarversicherungsfonds bearbeitet zu diesem Zweck alle nach dem 01.09.2007 verursachten Schadenfälle und nimmt statistische Auswertungen vor.
  • Die Beobachtung und Betreuung der Gruppenanschlussversicherung, die von den Notarkammern zur Ergänzung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unterhalten wird.
  • Die Unterstützung der Notarkammern bei der Verhütung von Schadenfällen im Haftpflicht- und Vertrauensschadenbereich.
  • Die Erbringung von freiwilligen Leistungen bei Schäden, die durch die Unauffindbarkeit von notariell errichteten Papierurkunden entstanden sind.