Der Fonds - Organe

Organe des Notarversicherungsfonds sind:

  • Die Fondsversammlung. In ihr sind alle 21 deutschen Notarkammern vertreten. Sie tritt einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen  und ist für die grundlegenden Entscheidungen zuständig.
  • Der Verwaltungsrat. Er besteht aus fünf ehrenamtlich tätigen Notaren und entscheidet u.a. über die Regulierung von Vertrauensschäden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, von denen mindestens zwei hauptberufliche Notare und mindestens zwei Anwaltsnotare sein müssen, werden von der Fondsversammlung für je vier Jahre gewählt.
  • Die Geschäftsführung. Sie besteht aus drei Geschäftsführern, von denen mindestens einer hauptberuflich tätig sein soll; die übrigen sind ehrenamtlich tätig. Ehrenamtlicher Geschäftsführer kann nur sein, wer zum Notar bestellt ist oder zum ständigen Vertreter eines Notars bestellt werden kann. Nach außen wird der Notarversicherungsfonds durch zwei Geschäftsführer vertreten.